Vermietungsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu
gestalten. Dazu gehört auch,
dass Sie genau wissen sollten, welche
Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Inhaber: "Feriendorf Duna" Petra Trebesch, Am
Wald 1, 18556 Altenkirchen, Tel. 038391 89577
- nachstehend Vermieter genannt-
- Nach Anmeldung des Mieters übersendet der Vermieter dem Mieter
einen schriftlichen, durch den Vermieter oder dessen Vertreter
unterzeichneten Vertragstext. An dieses Angebot zum Abschluss eines
Mietvertrages ist der Vermieter für die Dauer von 7 Tagen ab
Unterzeichnung des Vertrages gebunden. Das Vertragsverhältnis kommt mit
der Unterzeichnung des Vertragstextes durch den Mieter, Rücksendung an
den Vermieter per Post oder Telefax und nachdem der Vertragstext beim
Vermieter zugegangen ist, zustande.
- Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von
35% des Mietpreises, mindestens jedoch € 50,--, innerhalb von 14
Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages durch den Mieter an den Vermieter
zu leisten Die restliche Miete ist fällig einen Monat vor
Beginn des Mietverhältnisses. Geht die Anzahlung auf den
Mietpreis oder der noch ausstehende Mietbetrag nicht nach Fälligkeit
beim Vermieter unverzüglich ein, so fordert der Vermieter den Mieter
schriftlich auf, den ausstehenden Betrag innerhalb einer Woche ab Zugang
des Schreibens zu begleichen. Geht die Zahlung nach Ablauf der im
Schreiben gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig ein, kann der
Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
- Reservierte Räume/Flächen stehen dem Mieter zu der schriftlich
vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme
der Räume/Flächen über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der
vorherigen Rücksprache mit dem Vermieter.
- Reservierte Unterkünfte stehen dem Mieter von 15:00 Uhr am
Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht
ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der
Vermieter das Recht vor, kurzfristig bestellte Unterkünfte, die nicht
bezahlt sind, nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
- Die Unterkünfte des Ferienparks dürfen nur mit der vereinbarten
Personenzahl, einschließlich Kindern, belegt werden. Eine darüber
hinausgehende oder von ihr abweichende Belegung bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Haustiere sind nur zugelassen,
wenn dieses vertraglich vereinbart ist oder bereits im
Vermietungsangebot vorgesehen ist.
- Die Haftung des Vermieters wird auf Schäden beschränkt, die vom
Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, es
sei denn es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit. Für derartige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt.
- Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus dem
für die Jahressaison gültigen Prospekt mit Preisliste und aus den
Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Der
Vermieter ist berechtigt, eine Kaution je nach Mietobjekt in Höhe von
bis zu € 100,-- zu verlangen, die am Anreisetag (bei Schlüsselübergabe)
fällig wird und bei Abreise, nach Abnahme der Unterkunft, unter Abzug
der anfallenden Nebenkosten, die der jeweils gültigen Preisliste
entsprechen und grundsätzlich nicht in der Miete enthalten sind – sofern
keine Sondervereinbarung getroffen wurde—wieder erstattet wird.
- Der Mieter hat die Unterkunft mit ihrer Einrichtung pfleglich zu
behandeln und haftet dafür, dass auch die während der Mietzeit
anwesenden Mitreisenden und Besucher das gleiche tun und die
Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, innerhalb von 12
Stunden nach Anreise die Inventarliste zu überprüfen. Erfolgt innerhalb
dieser Zeit keine Reklamation, gilt das Inventar als vollständig
vorgefunden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, alle
entstandenen Schäden an der Unterkunft und ihrer Einrichtung gleich
welcher Art, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und – sollten die
Schäden auf sein Verschulden zurückzuführen sein – zu ersetzen. Außerdem
müssen alle von dem Vermieter geliehenen oder gemieteten Gegenstände,
wie Fahrräder, etc. (siehe Preisliste),die während des Aufenthaltes durch das Verschulden des Mieters
beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ersetzt werden.
- Der Mieter wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem
Ferienpark bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
Bei vorzeitiger Abreise gelten die in Punkt 10 aufgeführten
Vertragsbedingungen.
- Eine Rückvergütung bestellter und nicht in Anspruch genommener
Leistung ist nicht möglich.
- Der Mieter kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung
zurücktreten. (maßgeblich ist der Posteingang beim Vermieter).
Rücktrittsgebühren, bei denen ersparte Aufwendungen sowie die
gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt
worden sind, sind wie folgt gestaffelt:
- bis 91 Tage vor der Anreise keine Kosten
- 90 bis 61 Tage vor Anreise: 10% der Miete, mindestens EUR 30,--
- 60 bis 31 Tage vor Anreise: 50% der Miete und
- 30 Tage bis Anreisetag: 90% der Miete.
Bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet. Dem Mieter
bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Vermieter höhere Aufwendungen
erspart hat bzw. ein Mietausfall nicht entstanden ist.
- Die in Punkt 11 vereinbarten Bestimmungen treten auch in Kraft,
wenn bei Krankheit, Unfall oder anderer Umstände eine Inanspruchnahme
der reservierten Räume /Flächen unmöglich wird. Hier empfehlen wir eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
- Hat der Mieter Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
von Leistungen, so sind diese sofort anzumelden. Sollte das Problem
nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, müssen entsprechende Ansprüche
innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer schriftlich geltend
gemacht werden. Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens beim Vermieter.
Die Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des
Mietvertrages.
- Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser
Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
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